Dennis Hackethal’s Blog

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Wer soll über die Kinder herrschen?

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Jemand hat einen Artikel des SWR2 mit mir geteilt. Auch wenn ich nur ungern auf Seiten öffentlich-rechtlicher Medien verweise, da sie mit Blutgeld finanziert werden, ist der Artikel lesenswert, da er einige freiheitliche Grundzüge enthält, die dieses Blutgeld vielleicht irgendwann einmal in freiwillige Beiträge umwandeln könnten.

Es geht dabei (zumindest oberflächlich) um das Thema: Wer soll über die Erziehung des Kindes bestimmen können? Der Autor des Artikels, Philip Kovce, plädiert scheinbar dafür, den Schulzwang abzuschaffen.

Einige gute Stellen sind im Artikel zu finden. So wusste ich beispielsweise nicht, dass der deutsche Schulzwang in seiner heutigen Form rechtlich gesehen ein »braune[s] Erbe« ist. Interessant ist auch – das wusste ich jedoch bereits –, dass dieses Erbe aus historischer Sicht ein relativ neues Phänomen ist: Erst im Preußen des 18. Jahrhunderts wurde der Schulzwang eingeführt. Kovce versteht darüber hinaus, dass der Schulzwang seinem vermeintlichen Ziel, Kinder zu freiheitsliebenden, selbstbestimmenden Bürgern zu erziehen, tatsächlich widerspricht. So schreibt er beispielsweise:

Denn so sehr Schüler in der Schule bestenfalls den Wert der offenen Gesellschaft erfahren, so wenig trägt die Schulpflicht zu dieser Erfahrung bei – im Gegenteil: Sie verlangt einen Gehorsam, der die Schule zur moralischen Zwangsanstalt herabwürdigt und Kinder und Eltern gerade nicht so behandelt, wie es dem großen Freiheitswagnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angemessen wäre.

Denselben Widerspruch findet man in der Überschrift des auf der Artikelseite verlinkten Artikels »Neue Lernmethoden in der Schule sollen selbstständiges Denken fördern«. Zwang kann selbstständiges Denken unmöglich fördern.

Man liest zwischen den Zeilen Kovces ingesamt eine allgemeine, wenn auch noch zu vorsichtige, Ablehnung des Zwangs. Besonders das Zitat des Arztes Konrad Schily hat mir zugesagt. Hier auszugsweise:

Der Rechtsstaat muss sich auf die schutzwürdigen Grundrechte beziehen, etwa auf die Freiheit der Person [und] das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit [...]. Die Schwäche des darüber hinaus alles regeln wollenden Staates ist, dass er im Grunde genommen niemals sachverständig für das eigentliche Problem ist. […] Um Bildung und Gesundheit zu ermöglichen, bedarf es weder der Schul- noch der Impfpflicht. Womit ich nichts gegen Schulen oder Impfungen sagen will, sondern gegen die Entmündigung, die derartige Pflichten mit sich bringen. Der Gesetzgeber geht immer davon aus, dass er es ausschließlich mit Dummen zu tun hat, und dass deshalb lauter Vorschriften hermüssen. Dabei übersieht er auf tragische Weise alles Individuelle, also alles Menschliche, und agiert nicht als freilassender Grundrechtsgarant, sondern als bevormundender Besserwisser.

– ›Gemeinsam sind wir frei. Konrad Schily im Gespräch mit Philip Kovce.‹ In: a tempo. Das Lebensmagazin, Nr. 7/2019, S. 4-7

Genau dieses von Schily angesprochene schutzwürdige Grundrecht der Freiheit der Person verletzt der Staat mit seinem Schulzwang. Natürlich verletzt er auch Artikel 1 GG – »Die Würde des Menschen ist unantastbar« –, denn es ist entwürdigend, jemanden gegen seinen Willen jahrelang in eine Erziehungsanstalt einzuweisen.

Den eigentlichen Zweck der Schule erkennt Kovce nicht – über diesen Zweck können Sie hier auf Englisch mehr erfahren. Und etwas ganz Entscheidendes fehlt im Artikel: Der Blickwinkel des Kindes.

In der Einleitung beruft sich der SWR2 auf die Vereinten Nationen, die 2007 die Bundesrepublik dafür »gerügt« hätten, dass der Schulzwang »mit internationalen Abkommen nicht vereinbar« sei. Anscheinend wollen die Vereinten Nationen den Schulzwang allerdings wohl doch nicht abschaffen, sondern nur die Autorität des Staates mit der der Eltern ersetzen:

Vor allem aber oblieg[t] [laut den Vereinten Nationen] die Entscheidung darüber, ob Kinder zur Schule gehen sollen oder nicht, den Eltern - nicht dem Staat.

Nein, die Kinder sollten das selbst entscheiden dürfen. Sonst ist es weiterhin ein Zwang.

Dass Kinder von den Vereinten Nationen immer noch nicht völlig ernst genommen werden, erkennt man, wenn man dieselbe Logik auf andere einst benachteiligte Menschen überträgt, wie Sarah Fitz-Claridge es tut. So könnte man beispielsweise sagen: ›Vor allem aber obliegt die Entscheidung darüber, ob Sklaven auf dem Feld arbeiten müssen oder nicht, den Sklavenhaltern – nicht dem Staat.‹ Oder: ›Vor allem aber obliegt die Entscheidung darüber, ob Frauen in die Küche gehören oder nicht, den Ehemännern – nicht dem Staat.‹

Das bringt wenig, oder? Diese gesamte Einstellung giert weiterhin nach Autorität. Sie erinnert auch an die Frage, die der Philosoph Karl Popper berühmt gemacht und als in der politischen Philosophie irreführend und autoritär entlarvt hat: Wer soll herrschen? In diesem Falle lautet die eigentliche Frage also: Wer soll über die Kinder herrschen? Selbstverständlich kann die Antwort nur lauten: Niemand.

Kovce teilt meine Meinung hierzu anscheinend, zumindest in abgeschwächter Form, im Zusammenhang mit der Verschiebung vom Schulzwang zum Haus- oder Fernunterrichtszwang, dessen Zulässigkeit die Vereinten Nationen von der Bundesrepublik fordern. Denn Kovce schreibt hierzu:

Jedoch entspricht eine solche Pflichtverschiebung im Grunde genommen nur einer Problemverschiebung, denn es bleibt die grundsätzliche Frage, inwiefern der freien Persönlichkeitsentfaltung gesetzliche Bildungspflichten überhaupt zuträglich sind.

Sie sind ihr nicht nur nicht zuträglich, sondern laufen ihr aktiv zuwider.

Kovces Ansatz geht teilweise in die richtige Richtung. Begrüßenswert ist auch, dass er sich nicht auf wissenschaftliche Studien bezieht, beispielsweise dass Schulen in ihrer ›Wissensübermittlung‹ nicht effizient seien, wie zwar oft (wohl zurecht) behauptet wird, wodurch die moralische Frage ›Wer soll über die Kinder herrschen?‹ aber unter einem szientistischen Blickwinkel untersucht würde. Diesen Fehler macht er nicht – seine Argumentation beruht stattdessen häufig auf Prinzipien. Doch wie gesagt bleibt der Blickwinkel des Kindes leider aus. Somit fehlt die moralische Dimension der Frage, wer über Kinder herrschen solle, fast komplett – und wer sich in die Lage der Kinder versetzt, versteht sofort, dass er nicht beherrscht werden wollte.

Zwischen den Zeilen schwingt diese Frage zumindest in der abgeschwächten Form ›Was soll eigentlich mit den Kindern gemacht werden?‹ weiterhin mit. Kinder werden als Objekte gesehen, über die entschieden werden muss oder soll oder darf. Und so entgeht vielen Lesern wohl die aus meiner Sicht unausweichliche, vernichtende und kompromisslose Schlussfolgerung, dass der Schulzwang nicht nur restlos abgeschafft gehört, sondern dass Schulen und Entmündigung ekelhaft sind, jeder Schullehrer zwar legale aber doch moralische Verbrechen begeht und jedes Kind ein vollwertiger Mensch ist, der zu nichts gezwungen werden darf. Dass Zwang verwerflich ist, ob er nun vom Staat oder den Eltern ausgeht. Dass niemand über Kinder herrschen soll.


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Was für ein unglaublicher Blödsinn...

#370 · anonymous · on an earlier version (v1) of this post
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